Ist dieses eine unzulässige Abzocke der Banken ?????


E-Mail an BGH
Antwort vom BGH
Urteil SfB
Urteil NRW
Urteil LG Ellwangen
 
 
 
 
 
 
 
 
Verfasser:
Rüdiger Hoffmeister
-

Hier der Werbespruch der KSK Ostalb:

-
-
"Unsere Kunden stehen im Mittelpunkt unseres Handelns"
-
Die KSK wollte meine freie Meinung durch Unterlassungsklage verhindern
 
 
-

Das Handeln der KSK besteht auch darin, daß unzulässige Rücklastschriftge-

- bühren trotz Wiederspruch einfach dem Konto belastet werden.-
- Der Bundesgerichtshof --hat mit dem ---letzten ---Urteil-- vom 09.04.2002 unter-
- XI ZR 245/01 eindeutig den Banken und --Sparkassen -untersagt, das für nicht
-

geleistete Dienste --(Rücklastschriften - fremde Kosten)--- keine Gebühren ver-

- rechnet werden dürfen.- -
- - -
- Man kann zwar nur vermuten, wie hoch die Einnahmen aus diesen ungerecht- -
- fertigten Gebühren/Entgelten tatsächlich waren und sind, --aber eine einfache -
- Hochrechnung lässt erkennen, --dass es sich hier um --beträchtliche Beträge -
- handeln muss. -
- - -
- Ein Beispiel: Bei ca. 230.000 Kunden einer -Bank -wird im Monat je Kunde -
- eine Rücklastschrift in höhe von-- 3,00 € ---belastet, ---dann ergibt dies eine -
- Einnahme von 690.000,00 €. Wenn dieser Betrag nun auf ein Jahr gerechnet -
- wird dann sind dieses glatte 8.280.000,00 € -
     
- Der SWR hat auch einen Bericht über das unzulässige-Verhalten der Banken --
  erstellt.  
-- - --
- Am 29.11.2004 haben wir gegen eine Rücklastschriftgebühr Wiederspruch ein-
- gelegt, und haben von der KSK Ostalb folgende Antwort erhalten.
- -
- Am 27.12.2004 haben wir gegen zwei Rücklastschriftgebühr Wiederspruch ein-
- gelegt, und haben von der KSK Ostalb folgende Antwort erhalten.
- -
- In diesem Schreiben sollen wir die Rückerstattung von unserem Kunden fordern,
-

der aber gleichzeitig auch der Kunde der KSK Ostalb ist. Dieses meiner Meinung

-- nach rechtswidrige Abzocken wird trotz Einspruch unserer Seite weiter fortgesetzt.
- -
- Die KSK Ostalb weigert sich, ---die meiner Meinung nach,--- rechtswidrigen Ge-
- bühren zurückzuzahlen und verweist auf den Schriftverkehr, in dem die KSK Ostalb
- aber selbst beweist, daß es diese Gebühr gar nicht gibt.
- In ihren Anlagen- 1 --und--3 --sowie der- Preisliste -für Geschäftskunden gibt es
- diese Gebühren nicht.
- -
------------Stand das Urteil schon vor der Verhandlung fest ?????
- -
- -------demnächst hier ein Bericht über die kundenfreundliche KSK-Ostalb
-  
Downloads: BGH Urteil - BGH Pressemitteilung - SWR Bericht  

 
  zurück  
-
©Copyright 2011 - hoffmeister-edv - Private Homepage - Service - Stand: 15.07.2011 13:19