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| Bankgebühren
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| Wenn
Urteile missachtet werden |
| Der
Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen einzelne Bankgebühren
oder besser |
| Engelte
für nicht zulässig erklärt hat. Dazu zählen zum
Beispiel Entgelte für die Nicht- |
| ausführung
von Daueraufträgen oder Überweisungen und für die Rückgabe
von Schecks |
| oder
Lastschriften wegen mangelnder Deckung des Kontos. Doch immer noch
kassieren |
| Banken
in solchen Fällen, oder sie verlangen sogenannte "Benachrichtigungsentgelte",
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| "Bearbeitungsentgelte"
oder "Schadensersatz". Manchem Bankmanager ist Recht und
|
| Gesetz
offenbar völlig egal. Wie kann sich ein Bankkunde wehren? |
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| Schon
vor fünf Jahren hat der Bundesgerichtshof dieser Abzockerei einen
Riegel vor- |
| geschoben.Und
dennoch, es gab und es gibt immer noch genug Banken und Spar- |
| kassen,
die sich dreist darüber hinwegsetzen. Oder sie erfinden immer
wieder neue |
| Kostenarten,
die z.T. bis heute noch kassiert werden. Dabei sind die Urteile des
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| Bundesgerichtshofs
eindeutig. |
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| Nach
BGH unzulässig sind u.a. folgende Bankentgelte: |
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- für
nicht ausgeführte Lastschriften mangels Deckung
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- für
nicht ausgeführte Daueraufträge mangels Deckung
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- für
die Rückgabe von Überweisungen und Scheck
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| Des
weiteren unzulässig sind: |
- Entgelte
für die Benachrichtigung über nicht ausgeführte
Aufträge
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| Und
schließlich ist auch eine |
- Schadensersatz-Pauschale
nicht erlaubt.
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| Ob
eine Bank bei der Nicht-Ausführung eines Dauerauftrags oder Schecks
konkreten |
| Schadensersatz
verlangen kann und in welcher Höhe, ist strittig. Bearbeitungs
- oder |
| Benachrichtigungsentgelte
aber darf sie jedenfalls nicht verlangen. Zur Begründung |
| führten
die Bundesrichter aus: Zwar mache es der Bank Arbeit zu prüfen,
ob das Konto |
| gedeckt
ist oder nicht. Doch die Prüfung erfolge im Interesse der Bank,
sie sei Teil des |
| Kontovertrags.
Extra Geld kassieren könne sie dafür nicht.Auch wenn es
um kleinere |
| Beträge
geht, sollten sich betroffene Bankkunden wehren. Unberechtigt
kassierte |
| Entgelte
können zurückgefordert werden. |
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