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Rechtsprechung oder Unrechtsprechung beim Amtsgericht Aalen ????

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Es ist absolut unverständlich, dass die Sparkasse als Unternehmen mit öffentlich-

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- rechtlicher Struktur, --welches zumindest bislang im Rahmen der -Gewährsträger- -
- schaft durch die Öffentliche Hand großzügige --Unterstützung erfahren hat und er- -
- fährt, sich derart gegen die rechtliche Ordnung stellt. Offener Brief an Sparkasse -
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Die KSK Ostalb weigert-sich, die meiner Meinung nach,- rechtswidrigen Gebühren

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- zurückzuzahlen, und verweist auf den-Schriftverkehr,- in dem die-KSK Ostalb aber -
- selbst beweist, daß es diese Gebühr gar nicht gibt.----Wir haben 30.04.2004 einen -
- Mahnbescheid gegen die KSK Ostalb erwirkt. Die KSK Ostalb hat dagegen Wider- -
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spruch eingelegt. Am 14. Juni 2002 haben wir dann Anspruch begründet.

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- Die Klageerwiderung der KSK Ostalb beweist selbst, dass es diese Rücklastschrift- -
- gebühren gar nicht mehr gibt, da sie rechtswidrig sind. -
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- Am 12.01.2005 war dann beim-Amtsgericht Aalen unter Vorsitz der -Richterin Frau -
- Schulz die-- Verhandlung, --in der die --Richterin nur fragte ob es zu einer Einigung -
- kommt, --wenn nicht, ---dann würde durch --Urteil entschieden werden;-das war die -
- ganze Verhandlung! -
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-- Die Verhandlungsdauer: ca. 10 Minuten.--Stand das Urteil da schon fest ????? -
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- Am 26.01.2005 das-- Urteil in Namen des Volkes.---Die Klage wird abgewiesen.( im -
- Sinne der KSK Ostalb). Die Entscheidungsgründe erhalten keinerlei Hinweis auf die --
- Urteile des -Bundesgerichtshofs vom 21.10.1997 ( XI ZR 5/97, XI ZR 296/96 u. XI ZR --
- 245/01)--und vom 13.2.2001 - XI ZR 197/00. Diese Entscheidungsgründe hätten auch --
- die KSK Ostalb schreiben können. Meiner Meinung nach wurde das Urteil im Namen --
- der KSK Ostalb und nicht im Namen des Volkes gesprochen. --
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--- Bei diesem Urteil stellen sich dann einige Fragen: --
- 1. Hat die Richterin Frau Schulz ihre Entscheidung frei gefällt ???? --
- 2. Hat die KSK Ostalb solch eine Macht, das diese bis ins Amtsgericht reicht ???? --
- 3. Warum ist die Richterin nicht dem BGH gefolgt ???? --
- 4. Warum gibt es in den Preislisten der KSK Ostalb keine Rücklastschriftgebühr ??? --
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Verfasser: Rüdiger Hoffmeister
 

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©Copyright 2011 - hoffmeister-edv - Private Homepage- Stand: 15.07.2011 13:12